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4.8
Basierend auf 25 Rezensionen

Garantiebedingungen

Als großer, offizieller Hauptstützpunkthändler gewähren wir auf unsere Swissflex-Produkte folgende Garantieleistungen:

10 Jahre Garantie auf Swissflex Matratzen und Unterfederungen

Da die Swissflex Matratzen mittels Synchron-Präzision auf die Swissflex Unterfederungen abgestimmt sind, gilt die Herstellergarantie lediglich dann, wenn dieses Schlafkonzept eingehalten wird. Bei einer Kombination der Matratzen mit einem Lattenrost eines anderen Herstellers besteht kein Garantieanspruch.

Binnen der ersten beiden Nutzungsjahre ab Lieferdatum gewährt der Hersteller eine Vollgarantie, welche den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch lediglich zu Ihrem Vorteil ergänzt, aber nicht einschränkt. Ab dem dritten Nutzungsjahr ab Lieferdatum handelt es sich um eine Pro-Rata-Garantie mit jährlich rückläufiger Anrechnung auf den Kaufpreis:

Garantiefall inKosten für den Käufer
1. Jahr0%
2. Jahr0%
3. Jahr20%
4. Jahr30%
5. Jahr40%
6. Jahr50%
7. Jahr60%
8. Jahr70%
9. Jahr80%
10. Jahr90%

Eine 2-jährige Vollgarantie gilt für folgende Swissflex-Produkte:

  • Swissflex Ambiente Accessoires
  • Swissflex Kissen
  • Elektro-Motoren und elektronische Teile (ohne Verschleissteile wie Batterien etc).
  • Druckzylinder der pneumatisch verstellbaren Unterfederungen

Hier erlischt jeglicher Garantieanspruch nach Ablauf der 2 Jahre.

Die Garantiezeit beginnt stets mit dem Lieferdatum und gilt für Material- oder Fabrikationsfehler. Der Hersteller behält sich vor, das fehlerhafte Produkt entweder zu reparieren oder auszutauschen. Der Käufer trägt grundsätzlich die Transport- und Montagekosten.

Weiterhin gilt die Garantiezeit im Falle eines Austauschs oder einer Reparatur nicht als unterbrochen, sondern wird nach wie vor ab Erstlieferungsdatum gewährt. Eine Verlängerung der Garantiezeit findet in keinem Fall statt.

Von der Herrstellergarantie ausgeschlossen gelten:

  • Mängel durch unsachgemässe Behandlung. (Anwendung von Gewalt, Überbelastung, vom Käufer durchgeführte Veränderungen).
  • Mängel aufgrund natürlicher Abnutzung.
  • Jegliche Stoffbezüge sowie Halte-, Wende und Tragegriffe / -schlaufen.
  • Verschmutzungen z.B. durch Stockflecken (Schimmel).
  • Garantieansprüche können bei jedem offiziellen Swissflex Hauptstützpunkthändler (in allen Vertriebsländern) geltend gemacht werden. Der Anspruch muss mit dem Garantieheft und die Angabe der Produkte-Nummer (Typenschild) belegt werden.